Wildwuchs auf Gehwegen, Radwegen und Parkplätzen

Bernd Buxbaum

Anfrage:

1. Wie oft hat die Hansestadt Stralsund in den vergangenen 12 Monaten Kontrollen im Stadtgebiet durchgeführt, mit dem Ziel die "Satzung der Hansestadt Stralsund über die Straßenreinigung" durchzusetzen?

2. Wie oft hat die Hansestadt Stralsund Ordnungswidrigkeiten nach § 8 (1) Punkt 1 o.g. Satzung (Sommerreinigung) in den vergangenen 12 Monaten festgestellt und wie oft sind nach §8 (2) "Satzung der Hansestadt Stralsund über die Straßenreinigung" Geldbußen verhängt worden und in welcher Höhe?

3. Ist die Reinigungsleistung vor der IGS Grünthal dem Amt für stadtwirtschaftliche Dienste 68 übertragen oder an die Stralsunder Entsorgungs GmbH vergeben worden? Warum ist an dieser Stelle eine ausreichende Reinigung in den letzten Jahren unterblieben?

Begründung: Zu Beginn der Begründung ist festzustellen, dass, verglichen mit dem Jahr 2020 an verschiedenen Stellen in diesem Jahr die Fuß- und Radwege besser vom Bewuchs freigehalten worden sind.

Dennoch bewegt dieses Thema völlig zu Recht so manche Einwohner unserer Stadt, welches an den vielfältigen Meldungen über den Mängelmelder auf der Internetseite der Hansestadt Stralsund zu entnehmen ist. So sind allein seit August 2021 bis zum 08.10.2021 16 einschlägige Meldungen eingegangen, von denen 9 gelöst, 4 in Bearbeitung und 3 ungelöst sind.

Diese Tatsache begründet die Motivation sich noch einmal, mittels einer Anfrage, dem Thema des Wildwuchses auf den Geh- und Radwegen oder den Parkplätzen anzunehmen.

Zur Anfrage zum Thema Sommerreinigung entsprechend der "Satzung der Hansestadt Stralsund über die Straßenreinigung" gestellt, zur Bürgerschaftssitzung am 01.10.2020, ist von Herrn Bogusch eingeräumt worden, dass im Jahr 2020 verringerte Kontrollen durchgeführt worden sind weil ein Außendienstmitarbeiter längere krankheitsbedingt ausfiel.

Falls dieser Außendienstmitarbeiter wieder voll einsatzfähig ist, ist davon auszugehen, dass in diesem Jahr mehr Kontrollen durchgeführt wurden und noch werden können.

Im Bildanhang sind einige Stellen aufgeführt, welche seit mindesten einem Jahr nicht gereinigt worden sind.

Bernd Buxbaum

Herr Bogusch antwortet wie folgt:

zu 1.: Kontrollen werden durch den Mitarbeiter im Außendienst in der Regel täglich durchgeführt. Beschwerden, die in der Verwaltung telefonisch, durch E-Mails oder über den Mängelmelder eingehen, werden im Rahmen dieser Kontrollen mit bearbeitet.

zu 2.: Bei festgestellten Verstößen wird zunächst das Gespräch gesucht, dies führt in den meisten Fällen zum Erfolg. Es wurden 24 Anhörungen durchgeführt. Geldbußen wurden keine verhängt.

zu 3.: Die Straßenreinigung im o. g. Abschnitt wird regelmäßig alle 14 Tage (Donnerstag der ungeraden Woche) durch die Abt. Straßenreinigung des Amtes für stadtwirtschaftliche Dienste durchgeführt. Der Weg hinter der Sporthalle der IGS Richtung Bahngleise wird in regelmäßigen Abständen von den Mitarbeitern auf Müllablagerungen kontrolliert und entsprechend beräumt. Die dort angebrachten Papierkörbe werden zweimal wöchentlich entleert. Der Gehweg und die dazugehörigen Grün- und Parkplatzflächen liegen in der Anliegerpflicht der IGS. Eine Reinigung gemäß Anliegerpflicht erfolgt im Rahmen der Leistungsfähigkeit, wobei hierdurch der Grünaufwuchs nicht vollständig unterbunden bzw. beseitigt werden konnte. Die Verwaltung wird aber die Anfrage zum Anlass nehmen, die Beseitigung des Grünaufwuchses zu verbessern. Herr Buxbaum begrüßt das Ansinnen, die Beseitigung des Grünaufwuchses zu verbessern, nicht nur in der Altstadt, sondern in allen Stadtteilen.

 

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