Rechtsstreite mit den Grundstückspächtern in Neuendorf und der Gemeinde Insel Hiddensee

Bernd Buxbaum

1. Die Gemeinde Hiddensee ist dem Rechtsstreit beigetreten. Wie beurteilt die Verwaltung diese neue Situation und die weiteren Erfolgschancen im Rechtsstreit?

2. Wie oft und mit welchem arbeitszeitlichen Aufwand sind, seit dem 01. Januar 2013, Vertreter der Verwaltung für die Prozessvertretung zu den einzelnen Verhandlungstagen im Zusammenhang mit den Rechtsstreiten zu den Pachtverträgen in Neuendorf unterwegs gewesen.
(zu berücksichtigen sind auch vergebliche Anfahrten für kurzfristig verschobene Termine.)

3. Wie hoch ist der arbeitszeitliche Verwaltungsaufwand (etwa in Stunden, ohne Gerichtstermine), der allein bisher im Jahr 2013 betrieben wurde, um den gesamten Umfang an rechtlicher Auseinandersetzung führen zu können und welche Lohn- und Gehaltskosten (etwa) sind für die Arbeitszeit nach 2. aufzuwenden gewesen. 

Begründung:
Nach dem die Verwaltung über die angefallenen Kosten des Rechtsstreits sehr ausführlich berichtete, möchte die Fraktion DIE LINKE den Verwaltungsaufwand zur Führung des Rechtsstreites für die Hansestadt Stralsund erfahren. 
 

Herr Ranft beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1. Die Gemeinde Seebad Insel Hiddensee begründet den Streitbeitritt mit einem wirtschaftlichen und rechtlichen Interesse ihrerseits damit, dass die beklagten Nutzer in dem Rechtsstreit teilweise obsiegen. Sie selbst will mit den betroffenen Nutzern ein Stillhalteabkommen abschließen, in dessen Folge sie auf den ihr zustehenden Pachtanteil vorerst verzichtet. Ob der Streitbeitritt der Gemeinde Hiddensee über- haupt zulässig ist, wurde wegen Fristversäumnis noch von keinem der verhandelnden Gerichte entschie- den. Bereits bei der Zulässigkeit wird seitens unserer Verwaltung keine Erfolgschance gesehen. Beide Grundstückseigentümerinnen sind an die kommunalrechtliche Verpflichtung zur Vollwertigkeit der Rechts- geschäfte gebunden. 
Die Gemeinde Seebad Insel Hiddensee begibt sich mit ihrem Streitbeitritt in einen Interessenkonflikt gegen sich selbst. Das Interesse der Gemeinde, ihr Eigentum zum vollen Wert zu vermarkten steht hier gegen das Interesse der beklagten Nutzer, Pachtverhältnisse unter Wert einzugehen. Einem Abweichen vom vollen Wert wäre der Gemeinde nur bei einem Nachweis des besonderen öffentlichen Interesses und eines entsprechenden Antrages an die Untere Rechtsaufsichtsbehörde möglich. Der Prozessbeauftragte der Hansestadt Stralsund hat im Namen der Klägerin in den ersten betreffenden Fällen beim Amtsgericht Bergen beantragt, den Streitbeitritt der Gemeinde auf Seiten der Beklagten zurückzuweisen und die Kosten dieses Zwischenstreites der Gemeinde aufzuerlegen. 

zu 2. Seit dem 01. Januar 2013 bis heute fanden vor dem Amtsgericht Bergen an sieben Vormittagen jeweils mehrere Verhandlungen statt. Das Landgericht Stralsund verhandelte an zwei Tagen jeweils einen Fall und an einem ganzen Tag mehrere Verfahren. Vergebliche Anfahrten fanden nicht statt, über kurz- fristig verschobene Termine wurde die Klägerin rechtzeitig informiert. 

zu 3. Die Grundstücksangelegenheiten des Eigentums der Hansestadt Stralsund auf der Insel Hiddensee werden von einer vollbeschäftigten Sachbearbeiterin verwaltet, etwa ¾ ihrer Arbeitszeit wird momentan für „Neuendorf“ aufgebracht. Koordinierend und unterstützend war hier der zuständigen Abteilungsleiter der Abteilung Liegenschaften des Bauamtes tätig. Mit wenigen Ausnahmen nahmen beide an den Gerichtsverhandlungen teil. 

Herr Buxbaum erfragt wie viel Prozessvertreter für die Hansestadt Stralsund tätig wurden. 
Herr Ranft erklärt, dass zwei Mitarbeiter sowie der durch die Hansestadt Stralsund beauftragte Rechtsanwalt die Stadt vor Gericht vertraten. 

Herr Zimmer stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung. 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt