Umsetzung des Beschlusses Anerkennungsverfahren "staatlich anerkannter Erholungsort"

Jan Gottschling

Während der Diskussion zur 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes gab es einige Äußerungen die davon ausgingen, dass das Anerkennungsverfahren als „staatlich anerkannter Erholungsort“ schon dieses Jahr abgeschlossen werden kann. Daraus ergeben sich folgende Nachfragen:

Wie ist der tatsächliche Stand der Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft Nr.: 2013-V-02-0930 zum Anerkennungsverfahren "staatlich anerkannter Erholungsort"? 

Zeichnen sich aus dem bisherigen Verfahren unerwartete Probleme ab, die eine zügige Anerkennung verhindern könnten? 

Herr Fürst beantwortet die Anfrage wie folgt: 
Unter Punkt 1 der Beschluss-Nr. 2013-V-02-0930 fasste die Bürgerschaft folgenden Beschluss:


„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzung zu schaffen, dass die Hansestadt Stralsund gemäß dem „Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern (Kurortgesetz)“ die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort erhalten kann.“ 

Von der Verwaltung wurden vom fachlich zuständigen Sozialministerium des Landes M-V die für die Beantragung notwendigen Unterlagen abgefordert. Nach einer Vorprüfung dieser Unterlagen ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht alle erforderlichen Informationen und Unterlagen im Zuständigkeitsbereich verfügbar sind. 

Daher wurde um entsprechende Zuarbeiten bei den zuständigen Institutionen, Firmen und Behörden gebeten z. B. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie – Badewasserkontrollen; Gutachten über örtliche Immissionsbelastung; Klimabeurteilung; Begutachtung der Luftqualität). 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind noch nicht alle angefragten Zuarbeiten bei der Hansestadt Stralsund eingegangen. Nach Auswertung und Zusammenstellung der eingegangenen Ergebnisse wird ein Termin mit dem Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern vereinbart. Bei diesem Vor-Ort-Termin hier in Stralsund sollen die Chancen einer erfolgreichen Antragstellung erörtert und abgewogen werden. 

Herr Fürst schlägt vor, zu diesem Erörterungstermin die Vorsitzenden der zuständigen Ausschüsse der Bürgerschaft hinzuzuziehen. (Ausschuss für Bau, Umwelt, Ordnung und Stadtentwicklung; Ausschuss für Wirtschaft und Gesellschafteraufgaben) 

Auf Nachfrage von Herrn Gottschling zur Zeitschiene erläutert Herr Fürst, dass eine Beschleunigung der Angelegenheit erfolgen könnte, wenn die Bürgerschaft durch eine Beschlussfassung den Oberbürgermeister beauftragt, die Beantragung vorzunehmen. Dieser Beschluss fehlt bislang. Der bisherige Weg der Verwaltung wird wie folgt verlaufen: Gespräch mit dem Sozialministerium, Zusammentragen von Fakten, Faktenauswertung, Ergebnisvorstellung, Erarbeitung einer Beschlussvorlage, Beschlussfassung. Dieser Beschluss ist zwingend notwendig.

Begründung:

Bereits am 14. März stellte die Fraktion den Sachantrag: "Anerkennungsverfahren zum staatlich anerkannter Erholungsort". Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

Jetzt stellt sich heraus, dass die Verwaltung unserem Antrag noch gar nicht gestellt hat, weil der Beschluss ja nur lautet: "die Voraussetzungen zur Anerkennung zu schaffen".
Somit versäumt die Stadt ein wichtiges Mittel für die touristische Entwicklung in kürze bereit zu stellen!