Änderung der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Hansestadt Stralsund .
Die Bürgerschaft beschließt:
Die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Hansestadt Stralsund wird ergänzt, so dass eine Wahlplakatierung in der Innenstadt (in den Grenzen der Stadtmauer) untersagt wird.
Begründung:
Das Erscheinungsbild der Weltkulturerbe- und Hansestadt soll auch in Wahlkampfzeiten besonders in der Innenstadt von Wahlplakaten frei gehalten werden.