Auszahlung der finanziellen Mittel für die Jugend- und Schulsozialarbeit .

Andrea Kühl

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt: 

Für die Jugend- und Schulsozialarbeit in Stralsund wird im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ab sofort von der 1/12-Regelung Gebrauch gemacht.
Folgende Träger und Personalstellen sollen von der o.g. Regelung profitieren. Die Fördersummen sind dem Produkt 36.2.01 (239.000€) zu entnehmen. 

 TrägerProjektGesamtfördersumme 2013
SchulsozialarbeitIBIGS Grünthal7.902,81 €
SchulsozialarbeitIBRS Diesterweg8.581,15 €
SchulsozialarbeitIBHansa-Gymnasium8.535,69 €
SchulsozialarbeitChamäleon e.V.RS Marie Curie9.381,63 €
JugendsozialarbeitFV Jugendkunst e.VSpeicher (3 Stellen)38.000,00 €
JugendsozialarbeitArbeit und Segeln e.V.Jugendwerkstatt Dänholm7.371,07 €
JugendsozialarbeitChamäleon e.V.Suchtberatung (2 Stellen)20.291,53 €
JugendsozialarbeitEvang. KK HSTJugendclub „2day“20.456,00 €
    
  Summe:120.519,88 €

 

 

Begründung:
In der Jugend- und Schulsozialarbeit in Stralsund sind bis heute keine Auszahlungen von Förderungen erfolgt. Es sollen zuerst alle Träger bedacht werden, bei denen es keine Absprachen mit dem Landkreis mehr bedarf. Die Personalstellen des KDW werden gefördert, sobald das KDW eine Einigung mit dem Landkreis erreicht hat. 
 


Obwohl der Jugendhilfeausschuss des Landkreises die Finanzierung der Personalkosten für die Schulsozialarbeit bereits beschlossen hat und trotz rechzeitiger Antragstellung auf Seiten der Träger werden die bereitgestellten Mittel nicht ausgezahlt.
Gründe dafür waren u.a. mehrfache ergebnislose Verhandlungen der Stadt mit dem Landkreis über zukünftige Ausgestaltung und Qualität der Leistungen. Die Finanzierung soll zu 50% ESF-Mitteln, 25% aus LK- und städtischen Mitteln erfolgen.
Nach offizieller Auffassung der Hansestadt ist mit der Aufgabe und dem Personal auch die Förderricht- linie der Hansestadt Stralsund auf den LK VR übergegangen. Da der LK entgegen seiner Ankündigung keine neue Richtlinie erlassen hat, gilt die alte Richtlinie der Hansestadt weiter fort.
Weitere Hinderungsgründe sind die Tarif-Einstufung der Personalstellen des KDW und die vorläufige Haushaltsführung des LK VR und der Hansestadt. Den Trägern wurde in dieser Situation empfohlen auf eigenes wirtschaftliches Risiko mit den Maßnahmen zu beginnen.
Um hier unnötige Härten auf Seiten der Träger abzuwenden, beantragen wir deshalb die anteilige Auszahlung der beschlossenen Mittel.

s.h. Auszug aus der Niederschrift Bürgerschaft 24.01.2013