Petition gegen Buchskandal am Sund - Deutschlandweit werden Unterschriften gesammelt
Bericht der OZ: 729 Unterstützer einer Petition zur Rettung der Stralsunder Gymnasialbibliothek an einem Tag, 190 zustimmende Klicks bei Facebook: Die massiven Proteste gegen den Verkauf von 5926 Bänden aus dem Bestand des Stralsunder Stadtarchivs an einen privaten Antiquar (die OZ berichtete) halten an. Dieser Kritik schließt sich auch der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) an, wie aus einem Schreiben an Stralsunds Oberbürgermeister hervorgeht.
Der Verkauf der Bände habe die Fachwelt schockiert, heißt es darin. Teilverkäufe bei einer Bibliothek dieser Güte würden nachhaltig den historischen Entstehungskontext zerstören und „eine unwiederbringliche Lücke in das historische Gedächtnis der Stadt reißen“, schreibt im Auftrag des Verbandes Dr. Michael Diefenbacher. Außerdem wird auf das Statut des Stralsunder Stadtarchivs verwiesen, im dem es heißt: „In der Archivbibliothek werden Neuanschaffungen, die ehemalige Ratsbibliothek und Schenkungen aufbewahrt, wissenschaftlich aufgearbeitet und den Benutzern zur Verfügung gestellt.“ Mit § 6 Nr. 1 der Archivsatzung würde sich die Stadt Stralsund in besonderem Maße verpflichten, das historische und kulturelle Gedächtnis der Stadt zu wahren — eine Bestimmung, die in dieser Deutlichkeit in vielen kommunalen Archivsatzungen fehle: „Das Archiv- und Bibliotheksgut ist Kulturgut und unveräußerlich.“
Diesen Paragrafen zieht auch Philipp Maass aus Neckarsulm, der die Petition „Rettet die Stralsunder Archivbibliothek“ im Internet initiierte, heran. Während die Stadtverwaltung die Anwendbarkeit des Paragrafen bestreite, weil die veräußerten Bände nicht katalogisiert waren, hätten sich namhafte Bibliotheksjuristen dahingehend geäußert, dass die „Übereignung aufgrund eines gesetzlichen Verbotes nach § 134 BGB nichtig sei“. In der Begründung zur Petition zitiert Philipp Maass den Aachener Hochschularchivar Dr. Klaus Graf, der die Debatte im Netz losgetreten hatte.
In einem offenen Brief an den Oberbürgermeister am 6. November hatte Graf in seinem Blog Archivalia die Verkäufe als „geschichtsvergessene Barbarei“ gegeißelt. Der Einsatz eines externen Gutachters zur Prüfung des Verkaufs ist aus Sicht des Petitions-Initiators nicht ausreichend. Maass wertet den Verkauf als „unverantwortlichen Anschlag auf das Kulturerbe der Welterbestadt Stralsund und des gesamten Ostseeraumes“.
In der Petition wird gefordert, dass die Stadt den Verkaufspreis und die Verkaufslisten veröffentlich. Die Auswahl eines Gutachtergremiums sollte im Dialog mit den Kritikern erfolgen. „Da die Veräußerung aus unserer Sicht unrechtmäßig war, fordern wir die Stadt Stralsund bzw. die Kommunalaufsicht im Innenministerium von MV auf, die Rückführung der veräußerten Bestände vorzunehmen. Notfalls muss die Stadt alle verkauften Bände zurückkaufen.“
Weitere Verkäufe aus dem Archiv dürfe es nicht geben, heißt es in der Petition weiter. (https://www.openpetition.de) Notfalls muss die Stadt alle verkauften Bände zurückkaufen.“Philipp Maass, Initiator der Petition „Rettet die Stralsunder Archivbibliothek“
